Vor einigen Tagen hatten wir hier berichtet, dass wir den Antrag auf Entwässerung auf den Weg gebracht hätten. Stimmt nicht! Auf dem gestrigen Termin am Grundstück stellte sich nämlich heraus, dass der nette Herr W. (gleichzeitig Antragsempfänger ) nur für Trinkwasserversorgung verantwortlich zeichnet. Schade.
Der Wasseranschluss ist bei uns einen Meter auf das Grundstück vorverlegt. Die Summe, die wir für die Kostenpositionen
- Wasserzähleinrichtung setzen bei vorhandener Anschlussleitung und
- Bauwasseranschluss mit Zapfstelle
auf den Tisch legen sollen, ist dessenungenachtet immer noch sehr beachtlich. Von der Rechnung, die uns demnächst ins Haus flattern wird, sollen wir 80 Prozent als Anzahlung sofort bezahlen. Binnen vier Wochen, garantiert Herr W., soll dann der Zähler gesetzt sein. Schaun mer mal.
Weniger glücklich waren gestern unsere Nachbarn. Sie bebauen die Westhälfte, wir die Osthälfte eines geteilten Grundstücks. Wasser ist allerdings nur bei uns vorverlegt, wohl weil das Grundstück bei der Erschließung noch nicht geteilt war. Wir hatten aufgrund entsprechender Aussagen des Grundstückverkäufers angenommen, dass über den bei uns vorverlegten Anschluss beide Grundstücke erschlossen werden. Falsch gedacht. Laut Satzung sei das nicht zulässig, beschied Herr W. unseren Nachbarn, der Anschluss für die Nachbarn müsse gesondert hergestellt werden... Hatte ich erwähnt, dass die vorhandene Hauptleitung natürlich auf der falschen Straßenseite liegt?
Die Summe, die Herr W. dann nannte, klang dann weniger böse als zunächst befürchtet. Sollte durchörtert werden können, würde sich die Summe noch einmal verringern. Allerdings liegt in der Straße auch eine Gasleitung...