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Channel: Haus Kruemel
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Schmutz-Regen-Ringelpietz

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Klingt schweinisch, ist aber einfach nur Schilda. Bürokratenalltag eben :>>

Laut Kaufvertrag müssen wir unseren Nachbarn Leitungsrechte für Wasser und Abwasser gewähren. Letzten Endes werden die Leitungsrechte nur für Abwasser (im Fachjargon: Schmutz und Regen) benötigt (wer wissen will, warum, liest hier nach). Im Moment beschäftigt sowohl uns als auch Nachbars die Frage, wer denn wann wo bei wem womit aktiv werden soll.

Der Notar - allerdings ein anderer, als der, der seinerzeit den Grundstückskaufvertrag beurkundet hat - meinte, die Leitungen wären bis zum Hausanschluss Eigentum des Versorgers bzw. des Abwasserzweckverbandes. Insofern würden ebenjene an uns herantreten, wenn sie sich denn Leitungsrechte sichern wollten. Im Regelfall gäbe es dafür vorgefertigte Formeln, die man dem Notar seines Vertrauens dann nur noch übergeben müsste... ob ich denn nicht gleich einen Termin machen wollte?

Nö. Heutzutage sollte man immer eine zweite Meinung hören. Ich kam also auf den Gedanken, einfach mal beim Versorger nachzufragen. Herr W. zeigte sich bislang stets als kompetenter Ansprechpartner... und ausserdem haben wir noch was gut bei ihm. Die dazugehörige Geschichte gibt's bei Gelegenheit mal hier im Blog.

Herr W. meinte, dass das nicht seine Sorge sei. Wasser würde schliesslich in jedes der beiden Grundstücke separat geliefert. Der Versorger benötige aber ohnehin kein Wegerecht, denn ab Anschlussschacht wäre die Wasserleitung nicht mehr Sache des Versorgers, sondern Sache des Abnehmers. Wie das nun bei Schmutz und Regen wäre... tja, das wisse er auch nicht so genau, aber er würde da jemanden beim Abwasserzweckverband kennen...

Genau den hab ich im Anschluss angerufen. Herr R. war ebenso auskunftsfreudig wie Herr W. (auf diesem Wege: Danke an beide Herren!) und erklärte mir im Grunde noch einmal dasselbe wie kurz zuvor Herr W. Ab Anschlussschacht seien die Einleiter für die Leitung verantwortlich, Nachbars und wir sollten doch gemeinsam entscheiden, wie wir denn vorgehen wollten. Üblich sei, eine Eintragung des Leitungsrechtes erst nach Vermessung der Leitung vorzunehmen, oder aber man könne zum Beispiel einen Streifen entlang der Grundstücksgrenze für die einzuräumenden Rechte definieren.

Womit sich zeigt: Frage Notare nie nach der konkreten Auslegung einer Vertragsklausel... er wird Dir statt dessen nur erklären, wie eine rechtssichere Unterschrift auszusehen hat :>>

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